Die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungs- und anderen sensiblen Gütern erfolgt in Österreich auf Basis unterschiedlicher internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Normen. Der Noricum-Skandal sowie vor allem der EU-Beitritt haben grundlegende Reformen hervorgebracht. Daraus ergibt sich jedoch ein uneinheitliches Bild sowohl im Hinblick auf die Genehmigungskriterien als auch der zuständigen Behörden für Exporte. In diesem sich schnell weiterentwickelnden Rechtsgebiet wird die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Missbrauch exportierter Rüstungs- und Dual-Use-Güter konstant auf die Probe gestellt. Trotz intensiver Regulierung gelingt dieser Ausgleich jedoch nicht immer zufriedenstellend.
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Exportkontrolle in Österreich?
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Das Verhältnis von Rassismus und Recht scheint in den österreichischen Rechtswissenschaften im Gegensatz zu gegenwärtigen deutschen Rechtsdebatten eher wenig beachtet. Der vorliegende Heftschwerpunkt antwortet auf diese Leerstelle. Er soll Orientierungspunkte und Anregungen für eine rassismuskritische Rechtswissenschaft bieten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie das Recht selbst an der Herstellung und Aufrechterhaltung von Rassismus teilhat(te) und wie dieses Verhältnis gefasst und untersucht werden kann. Die im Schwerpunkt versammelten Beiträge stellen theoretische Rahmen für rassismuskritische Analysen vor und zeigen konkrete Manifestationen rassistischer Verhältnisse in der Geschichte und Gegenwart auf, etwa mit Blick auf Polizei, Arbeitswelt, Bildung und reproduktive Rechte.
Critical Race Theory
Dieser Beitrag stellt die Geschichte und Grundzüge der Critical Race Theory (CRT) vor. Die Hauptthese ist, dass ein solcher Ansatz nicht nur einen wertvollen Beitrag im Rahmen juristischer Analysen leistet, sondern auch zu grundlegenderen Veränderungen und der Diversifizierung von Rechtsdebatten und -analysen beiträgt und nicht zuletzt auch einen besseren Schutz für racial minorities bietet.
SLAPPs und SLAPP-Back
SLAPPs – Strategic Lawsuits Against Public Participation, oder auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – verfolgen das Ziel, die Berichterstattung zu einem konkreten Thema oder einer Person zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen. Die Kläger:innen sind meist mächtige Private, staatliche Stellen oder der staatlichen Sphäre nahestehende Akteur:innen. Auf Beklagtenseite stehen in der Regel Journalist:innen, unabhängige Medien oder NGOs. Durch die angestrengte Prozessführung sind kritische Stimmen in ihren Ressourcen gebunden oder befürchten hohe Verfahrenskosten. Die rechtspolitische Debatte zum Umgang mit SLAPPs bewegt sich in einem grundrechtlichen Spannungsfeld. Dieses will der Beitrag beispielhaft anhand der Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, dem Persönlichkeitsschutz und dem Zugang zum Recht nachzeichnen. Mithilfe des dadurch abgesteckten Rahmens gilt es für Österreich auszuloten, ob es ergänzender Regelungen gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf.
Marxismus als Sozialwissenschaft
Rezension zu: Fisahn/Scholle/Cifti (Hrsg), Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2018, 250 Seiten, ISBN 978-3-8487-1237-3.
Thema des 2018 erschienenen Sammelbands Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus ist die im Vgl zum Austrofaschismus, der mit dem Ständestaat 1934 – 1938 seinen Höhepunkt erreichte, im Allgemeinen weitaus weniger bekannte Denkschule des Austromarxismus. Der insgesamt 13 Beiträge (und eine Einleitung) umfassende Band ist in die Abschnitte Nationalstaat – Rechtsstaat – Sozialstaat – Demokratie im Austromarxismus (4 Beiträge), Der Austromarxismus – zeitgenössische Debatten (6 Beiträge) und Zur Aktualität des Austromarxismus (3 Beiträge) unterteilt. Neben den verschiedenen zum Teil explizit interdisziplinär forschenden Wissenschafter_innen (insb zwischen den Gebieten der Rechts-, der Geschichts- und der Politikwissenschaften) sind vor allem mit Folke große Deters und Thilo Scholle Autoren vertreten, die sich über ihre wissenschaftliche Tätigkeit hinaus auch politisch engagieren.
Die unzufriedene Demokratie
„Die Unzufriedene“ war eine ab 1923 wöchentlich erscheinende, kritische Frauenzeitschrift. Sie hatte das erklärte Ziel die politische und (zivil)gesellschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern und sich neben Frauenrechten insbesondere mit sozialen und rechtlichen Problemen der arbeitenden Klasse zu befassen. Sie wurde trotz der klar sozialdemokratischen Blattlinie vom austrofaschistischen Regime übernommen und später vom nationalsozialistischen Regime weitergeführt.
Der Beitrag zeichnet die drei Zeitabschnitte am Beispiel der vielthematisierten weiblichen Haus- und Erwerbsarbeit nach und zeigt, wie die in der wandelnden Themenbearbeitung liegende Re-Formation der Unzufriedenen als Unterworfene Erkenntnisse bringt, die sodann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil des Demokratischen als ein Ort von Auseinandersetzung und Streit zu stärken.
Kinder an die Macht
Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.
Fridays For Future: Schulstreik für den Klimaschutz
Weil die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulunterrichtszeit nicht erlaubt ist, drohen Schüler_innen (SuS), die regelmäßig den Fridays-For-Future-Protesten beiwohnen, verwaltungsstrafrechtliche (§ 24 Abs 4 SchPflG) bzw disziplinarische (§ 45 Abs 5 iVm § 33 Abs 2 lit c SchUG) Sanktionen. Die drohenden Sanktionen sind geeignet, dass SuS von einer Demonstrationsteilnahme absehen. Folglich liegt eine faktische Beeinträchtigung vor, die als Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK) gewertet werden kann. Aufgrund des materiellen Gesetzesvorbehalts in Art 11 Abs 2 EMRK ist ein Eingriff nur zur Erreichung bestimmter Zwecke zulässig und muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Insb bei jenen SuS, die die allg neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und bereits aktiv wahlberechtigt sind, steht mE eine disziplinarische Sanktion aufgrund der hohen Relevanz der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft außer Verhältnis.
Parlamentarische Demokratien im Rückbau
Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.
Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens
Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.