juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 196 - 205, recht & gesellschaft

Das Allgemeine im Blick

Überlegungen zum Schutz von Allgemeingütern durch die Verleihung von Grund- und Menschenrechten

Anlässlich des Vorschlags, weitere Grundrechte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, geht der Beitrag der Frage nach, weshalb die Grund- und Menschenrechte im westlichen Verständnis in erster Linie dem Schutz der Güter und Interesse des Einzelnen dienen. Der Schutz von Kollektivrechtsgütern ist durch Grundrechte ist hiesigen Rechtsordnungen dagegen fremd. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtslage in Europa sucht der Beitrag eine wesentliche Ursache dieser Trennung in der Funktion der Menschenrechte in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Er erinnert daran, dass den Menschrechten in diesem historischen Zeitpunkt, in dem sie zum Leitbegriff gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung avancierten, ungeachtet ihrer Funktion zur Abschaffung der (absoluten) Monarchien und der Durchsetzung von Demokratie und (damals allerdings stark begrenzter) politischer Gleichheit ein beschränkter Begriff der Menschenrechte zugrunde lag, der stark auf den Schutz des Privateigentums fokussiert war. Ein abschließender Ausblick fragt danach, welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen sich hieraus für den Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit ergeben.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 131 - 135, thema

Gericht halten über uns selbst

Wenn Recht auf die Bühne kommt, wird Unaussprechliches verhandelbar. Vor Gericht und auf dem Theater bringen Inszenierung und Spiel Unübersichtliches in eine Ordnung. Am Beispiel des Gerichtsdramas Ökozid wird die Verwandtschaft zwischen Gericht und Theater anschaulich. Im Kontext der Strategic Climate Litigation, die für den Karlsruher Klimabeschluss vom März 2021 ebenso charakteristisch ist wie für andere vielbeachtete Klimaverfahren, verbindet sich die performative Form des gerichtlichen Verfahrens mit anderen Spielarten juristischer Intervention. Der Blick auf historische Beispiele solcher Inventionen schärft den Blick für die Dramatik heutiger Verfahren. Fritz Bauer etwa war ein Pionier strategischer Rechtskommunikation, der Gestaltungs- und Möglichkeitsräume transformativer Intervention eröffnete, die bis heute inspirieren. Er knüpfte an von Film und Theater beeinflusste kommunikative Strategien an, die international erstmals in den Nürnberger Prozessen entwickelt und erprobt worden waren.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 116 - 123, thema

Getting SLAPPed – Strategische Prozessführung gegen die Klimabewegung

Strategische Prozessführung gibt es nicht nur auf Seiten der Klimabewegung, sondern auch gegen sie: Industrieunternehmen nutzen die Justiz, um Klimaaktivist:innen zurückzudrängen und einzuschüchtern. Dieses im angelsächsischen Raum als SLAPP (strategic litigation against public participation)-Verfahren bekannt gewordene Vorgehen stellt eine Herausforderung für die Klimabewegung, aber auch den Rechtsstaat dar. Der Beitrag gibt als explizit parteiisches Schlaglicht aus der anwaltlichen Praxis einen Überblick über die verbreitetsten Strategien und die damit verbundenen Probleme und macht Vorschläge, wie die Klima- und Umweltbewegung sich dagegen zur Wehr setzen kann.