Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.
Die Klage der Herero und Nama
Wer war Pauli Murray (1910–1985)?
Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.