Das individuelle Gesundheitsrisiko hängt von einer Vielzahl einzelner Faktoren ab. Erst das Abbilden der spezifischen Wechselwirkungen unterschiedlicher Risikofaktoren ermöglicht eine intersektionale Folgenabschätzung der ergriffenen Maßnahmen und somit deren Auswirkung auf bereits bestehende (soziale) Ungleichheiten. Die Verfügbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Aufbereitung von Daten sind Voraussetzung für eine zielorientierte, gleichheitskonforme und zeitgemäße evidenzbasierte Politik. In dem folgenden Beitrag soll ebendiese Leerstelle in Bezug auf Gender Data aufgezeigt werden.
Gender Data: (Un-)Sichtbarkeit in der Krise
“Ally” or “enemy”?
Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Das Verhältnis von Rassismus und Recht scheint in den österreichischen Rechtswissenschaften im Gegensatz zu gegenwärtigen deutschen Rechtsdebatten eher wenig beachtet. Der vorliegende Heftschwerpunkt antwortet auf diese Leerstelle. Er soll Orientierungspunkte und Anregungen für eine rassismuskritische Rechtswissenschaft bieten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie das Recht selbst an der Herstellung und Aufrechterhaltung von Rassismus teilhat(te) und wie dieses Verhältnis gefasst und untersucht werden kann. Die im Schwerpunkt versammelten Beiträge stellen theoretische Rahmen für rassismuskritische Analysen vor und zeigen konkrete Manifestationen rassistischer Verhältnisse in der Geschichte und Gegenwart auf, etwa mit Blick auf Polizei, Arbeitswelt, Bildung und reproduktive Rechte.
Wer war Pauli Murray (1910–1985)?
Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.