Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.
Law and the forced and coerced sterilization of Romani women