Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.
“Ally” or “enemy”?
Reproduktive Rechte als Frage der sozialen Reproduktion
Weltweit finden verstärkt Angriffe auf reproduktive Rechte statt, denen es nicht nur um das propagierte Kindeswohl und den Erhalt der ‚traditionellen’ Familie geht, sondern auch um die Absicherung bestehender Macht- und Eigentumsverhältnisse. In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, welche gesellschaftliche Bedeutung die Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte aktuell hat und schlagen eine intersektionale polit-ökonomische Perspektive vor. Ausgehend davon, verstehen wir die Frage der Reproduktion breiter: Nicht nur als biologische Reproduktion, sondern als soziale Reproduktion von Gesellschaft, die im Kapitalismus immer auch eine Frage nach der Reproduktion von Macht-, Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnissen ist. Die aktuellen Angriffe auf reproduktive Rechte und körperliche Selbstbestimmung sehen wir demnach als Teil größerer gesellschaftlicher Kämpfe um soziale Reproduktionsverhältnisse im Kapitalismus.
CHANGES for women
CHANGES for women ist ein gemeinnütziger und spendenfinanzierter Verein in Wien, der ungewollt Schwangere in finanziellen Notlagen beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen durch niederschwellige und unbürokratische Kostenübernahme unterstützt. Der Verein agiert völlig unabhängig und die Mitglieder arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Stichwort Fristenlösung). Dadurch ist die Versorgungslage für Betroffene auch 2023 noch mangelhaft. Sowohl der Zugang zu seriösen und objektiven Informationen als auch der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht flächendeckend gegeben. Der Verein versucht somit, eine Lücke im Sozial- und Gesundheitssystem zu füllen, welche aufgrund politischen Unwillens auf Kosten von Frauen* und Personen mit Uterus nicht beseitigt wird.