CHANGES for women ist ein gemeinnütziger und spendenfinanzierter Verein in Wien, der ungewollt Schwangere in finanziellen Notlagen beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen durch niederschwellige und unbürokratische Kostenübernahme unterstützt. Der Verein agiert völlig unabhängig und die Mitglieder arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Stichwort Fristenlösung). Dadurch ist die Versorgungslage für Betroffene auch 2023 noch mangelhaft. Sowohl der Zugang zu seriösen und objektiven Informationen als auch der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht flächendeckend gegeben. Der Verein versucht somit, eine Lücke im Sozial- und Gesundheitssystem zu füllen, welche aufgrund politischen Unwillens auf Kosten von Frauen* und Personen mit Uterus nicht beseitigt wird.
juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 246 - 249, thema
CHANGES for women
Eine Privatinitiative füllt Lücken im Gesundheitssystem
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juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 235 - 245, thema
„Eine Frist, keine Lösung“
Abtreibung in Recht und Praxis in Österreich und die reproduktiven Rechte von Schwangeren. Eine Bestandsaufnahme.
juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 209 - 221, thema
Die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in der politischen Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch
Eine Analyse im Rechtsvergleich
Vor dem Hintergrund der Dobbs-Entscheidung des US-Supreme Courts, die das verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den USA gekippt hat, analysiert dieser Beitrag, welche Rolle Verfassungsgerichte in der politischen Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch in Österreich, Frankreich, Deutschland und den USA historisch gespielt haben.
Grundrechte, Schwangerschaftsabbruch, Abtreibung, Verfassungsrecht, Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Rechtsvergleich, US Supreme Court, reproduktive Autonomie, Rechtspolitik, judicial activism, judicial self-restraint, § 97 StGB, Art 2 EMRK, Art 8 EMRK, Art 7 B-VG, Art 317 Code Pénal, Art L. 162-1 Code de la Santé Publique, § 218a dStGB, Art 2 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Art 2 Abs 2 GG, Art 1 Abs 1 GG, Rechtsphilosophie und Politik