Reproduktive Autonomie meint die Fähigkeit und Möglichkeit, die auf die Fortpflanzung bezogenen Belange selbst zu gestalten, im Licht eigener Wünsche und Werte. Was wir mit Blick auf unsere Kinderwünsche wollen dürfen, ist allerdings umstritten. Leihmutterschaft ist ein Verfahren, das für gewöhnlich Unbehagen auslöst und in vielen Ländern verboten ist. Die gängigen Argumente für ein absolutes Verbot sind aber wenig überzeugend. Dass Leihmutterschaft als Schauplatz besonderer Zumutungen gilt, schreibe ich denn auch weniger unüberwindbaren rechtlichen Hindernissen zu, als vielmehr der Tatsache, dass sie kulturell tief verankerte biologistische Konzepte von Mutterschaft herausfordert, und wie kein anderes Verfahren ihre soziale Konstruktion enthüllt.
Autonomie, Reproduktion und die Leihmutterschaft
Privatheit – Reproduktive Autonomie – Demokratische Gesellschaft
Das Recht auf Privatheit ist ein vergleichsweise junges Menschenrecht, das bei Kritiker:innen insbesondere aufgrund seiner Weitläufigkeit bzw schweren Abgrenzbarkeit in Verruf geraten ist. Auch der US-Supreme Court bediente sich jüngst dieser Argumente, als er die 1973 ergangene Entscheidung Roe v Wade beseitigte. Der vorliegende Beitrag richtet den Blick auf die rechtsphilosophischen Grundlagen eines solchen Menschenrechts und bricht eine Lanze für seinen starken Schutz. An einem solchen besteht nicht nur ein individuelles, sondern darüber hinaus auch ein kollektiv-demokratisches Interesse.
Die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in der politischen Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch
Vor dem Hintergrund der Dobbs-Entscheidung des US-Supreme Courts, die das verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den USA gekippt hat, analysiert dieser Beitrag, welche Rolle Verfassungsgerichte in der politischen Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch in Österreich, Frankreich, Deutschland und den USA historisch gespielt haben.