Das Recht auf Privatheit ist ein vergleichsweise junges Menschenrecht, das bei Kritiker:innen insbesondere aufgrund seiner Weitläufigkeit bzw schweren Abgrenzbarkeit in Verruf geraten ist. Auch der US-Supreme Court bediente sich jüngst dieser Argumente, als er die 1973 ergangene Entscheidung Roe v Wade beseitigte. Der vorliegende Beitrag richtet den Blick auf die rechtsphilosophischen Grundlagen eines solchen Menschenrechts und bricht eine Lanze für seinen starken Schutz. An einem solchen besteht nicht nur ein individuelles, sondern darüber hinaus auch ein kollektiv-demokratisches Interesse.
juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 222 - 234, thema
Privatheit – Reproduktive Autonomie – Demokratische Gesellschaft
Versuch einer Verhältnisbestimmung