Die Barabaig-Nomaden in Tansania kämpfen seit über 20 Jahren gegen das "Tanzania Canada Wheat Project" um ihre Landrechte. Ihre traditionellen Weideflächen wurden durch das Projekt beansprucht, was zu Bodenerosion, Überschwemmungen und einer erhöhten Kindersterblichkeit führte. Die Nomaden werden regelmäßig von NAFCO-Arbeitern und Regierungsbeamten angegriffen, verhaftet und mit hohen Bußgeldern belegt. Der Premierminister hob unrechtmäßig ihr Gewohnheitsrecht auf, um das Land der NAFCO zur Verfügung zu stellen. Die Barabaig versuchen, ihr Land vor Gericht zurückzugewinnen, doch das Eingreifen der Regierung und die Gewalt der NAFCO erschweren ihren Kampf. FIAN plant, internationalen Druck auf die tansanische Regierung auszuüben, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Tansanische Nomaden im Kampf um ihr Landrecht
Einheitliche Regelung,"Patientenanwälte"
Die Anhaltung psychisch Kranker in österreichischen Krankenanstalten basiert auf Gesetzen von 1916 und 1956. Die Entscheidung über die Anhaltung obliegt dem Amtsarzt, nicht dem Gericht. Die zwangsweise Anhaltung ist nur zulässig, wenn eine akute Gefahr besteht, die anders nicht abgewendet werden kann. PatientenanwältInnen vertreten die Rechte der Betroffenen im Unterbringungsverfahren. Das Verfahren umfasst eine Anhörung des Kranken und eine mündliche Verhandlung mit verschiedenen Beteiligten.
Die Klage der Herero und Nama
Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.