Die Prostitution ist in Österreich rechtlich komplex und variiert zwischen den Bundesländern. Homosexuelle Prostitution wurde erst 1989 legalisiert, während heterosexuelle und lesbische Prostitution schon länger straffrei sind. Das Strafrecht umfasst jedoch noch zahlreiche Regelungen bezüglich Prostitution, wie Kuppelei, Zuhälterei und Menschenhandel. Verwaltungsrechtlich gibt es Vorschriften, die regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vorschreiben, während Jugendschutzgesetze die Anwesenheit von Minderjährigen in Prostitutionsstätten regeln. In Tirol wird noch Landstreicherei bestraft, und Prostitution fällt nicht unter die Gewerbeordnung, weswegen Prostituierte keine öffentlich-rechtliche Interessenvertretung haben. Die entgeltliche Prostitution wird durch die Menschenrechtskonvention geschützt, sofern sie nicht gewerbsmäßig ausgeübt wird.
Die Prostitution im österreichischen Recht
Was Sie schon immer über Pornos wissen wollten
Die Liberalisierung der Pornographie wurde trotz moralischer Opposition durch technische Fortschritte und Internationalisierung vorangetrieben. Pornographie hat eine lange Geschichte, die parallel zur Entwicklung der Medien verläuft, und war in vielen Kulturen vertreten, auch wenn das Christentum ihre Verbreitung im Westen einschränkte. In der Moderne wurde Pornographie durch den technischen Fortschritt in der Fotografie und der Druckindustrie weiter verbreitet. Berühmte Persönlichkeiten und Unternehmen, wie Berth Milton und Beate Uhse, spielten eine bedeutende Rolle in der Industrialisierung und Kommerzialisierung der Branche. Heute ist der Porno-Markt global, mit erheblichen Einnahmen aus Magazinen, Filmen und Videos, wobei die Hauptkonsumenten junge Männer, Paare und Frauen sind. Die Darsteller in der Branche sind meist junge Frauen und Männer, die oft nur kurzfristig tätig sind und sich häufig sozial missachtet fühlen.