Die Prostitution ist in Österreich rechtlich komplex und variiert zwischen den Bundesländern. Homosexuelle Prostitution wurde erst 1989 legalisiert, während heterosexuelle und lesbische Prostitution schon länger straffrei sind. Das Strafrecht umfasst jedoch noch zahlreiche Regelungen bezüglich Prostitution, wie Kuppelei, Zuhälterei und Menschenhandel. Verwaltungsrechtlich gibt es Vorschriften, die regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vorschreiben, während Jugendschutzgesetze die Anwesenheit von Minderjährigen in Prostitutionsstätten regeln. In Tirol wird noch Landstreicherei bestraft, und Prostitution fällt nicht unter die Gewerbeordnung, weswegen Prostituierte keine öffentlich-rechtliche Interessenvertretung haben. Die entgeltliche Prostitution wird durch die Menschenrechtskonvention geschützt, sofern sie nicht gewerbsmäßig ausgeübt wird.
Die Prostitution im österreichischen Recht
Selten klare Fronten im Kampf der Geschlechter
Das Machtgefühl als Lustquelle führt oft zur Unterdrückung anderer, wobei weibliche Prostitution als Ventil dient. In der BRD arbeiten schätzungsweise 400.000 Prostituierte und täglich besuchen 1,2 Millionen Männer Prostituierte. Diese Doppelmoral beeinflusst die Gesetzgebung, die Prostitution reguliert, wie durch die Wiener Novelle von 1990 ersichtlich, die eine Bannmeile um Schulen schafft und die Definition von Gewerbsmäßigkeit ändert, um die Kriminalisierung der Frauen zu erleichtern. International sind ähnliche Probleme erkennbar, etwa bei der Ablehnung von Untersuchungen von Männern, die Sexreisen unternommen haben, trotz gesundheitlicher Risiken. Die feministische und sozialistische Antwort zielt oft auf die Abschaffung der Prostitution, was als paradoxe Lösung zur Befreiung der Arbeiterinnen gesehen wird. Prostitution wird rechtlich als Gewerbebetrieb behandelt, wodurch der Körper der Frauen als Betriebsvermögen betrachtet wird, was zu einer zusätzlichen Unterdrückung führt.