Die Nationalratswahlordnung in Österreich hat sich seit 1920 mehrfach geändert, um die Wahlgerechtigkeit zu verbessern und den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern. Ursprünglich wurden starre Listen und Listenkoppelungen verwendet, die im Laufe der Zeit abgeschafft wurden. Die Nationalratsmandate wurden mehrfach angepasst und die Einführung des amtlichen Stimmzettels trug zur Vereinheitlichung bei. Die Wahlrechtsdebatte intensivierte sich in den 1980er Jahren, insbesondere durch die Einführung der Grünen Alternative ins Parlament und die Diskussionen um das Auslandsösterreicherwahlrecht. Die Einführung von Vorzugsstimmen und die Anpassung des Wahlalters sind wichtige Meilensteine in der Entwicklung des österreichischen Wahlrechts. Insgesamt zeigt sich ein Trend, Stimmenanteil und Mandatsanteil stärker zu korrelieren und das Wahlrecht kontinuierlich zu reformieren.
Geschichte der Nationalratswahlordnung
Selten klare Fronten im Kampf der Geschlechter
Das Machtgefühl als Lustquelle führt oft zur Unterdrückung anderer, wobei weibliche Prostitution als Ventil dient. In der BRD arbeiten schätzungsweise 400.000 Prostituierte und täglich besuchen 1,2 Millionen Männer Prostituierte. Diese Doppelmoral beeinflusst die Gesetzgebung, die Prostitution reguliert, wie durch die Wiener Novelle von 1990 ersichtlich, die eine Bannmeile um Schulen schafft und die Definition von Gewerbsmäßigkeit ändert, um die Kriminalisierung der Frauen zu erleichtern. International sind ähnliche Probleme erkennbar, etwa bei der Ablehnung von Untersuchungen von Männern, die Sexreisen unternommen haben, trotz gesundheitlicher Risiken. Die feministische und sozialistische Antwort zielt oft auf die Abschaffung der Prostitution, was als paradoxe Lösung zur Befreiung der Arbeiterinnen gesehen wird. Prostitution wird rechtlich als Gewerbebetrieb behandelt, wodurch der Körper der Frauen als Betriebsvermögen betrachtet wird, was zu einer zusätzlichen Unterdrückung führt.