Die Nationalratswahlordnung in Österreich hat sich seit 1920 mehrfach geändert, um die Wahlgerechtigkeit zu verbessern und den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern. Ursprünglich wurden starre Listen und Listenkoppelungen verwendet, die im Laufe der Zeit abgeschafft wurden. Die Nationalratsmandate wurden mehrfach angepasst und die Einführung des amtlichen Stimmzettels trug zur Vereinheitlichung bei. Die Wahlrechtsdebatte intensivierte sich in den 1980er Jahren, insbesondere durch die Einführung der Grünen Alternative ins Parlament und die Diskussionen um das Auslandsösterreicherwahlrecht. Die Einführung von Vorzugsstimmen und die Anpassung des Wahlalters sind wichtige Meilensteine in der Entwicklung des österreichischen Wahlrechts. Insgesamt zeigt sich ein Trend, Stimmenanteil und Mandatsanteil stärker zu korrelieren und das Wahlrecht kontinuierlich zu reformieren.
juridikum 4/1990, Thema: Sexualität und Sittlichkeit, 1990, Heft 4, S. 32 - 33, recht & gesellschaft
Geschichte der Nationalratswahlordnung
1980 - 1990:
Nationalratswahlordnung, Verhältniswahlrecht, Karl Renner, Wahlordnung, konstituierende Nationalversammlung, Listenkoppelung, Wahlkreise, Wahlpflicht, jüdische Liste, Nationalratsmandate, Bundesverfassung, wahlsystemische Grundsätze, Verhältniswahl, Wahlkreise, Mandatsverteilung, Hagenbach-Bischoff, Restmandate, Wahlkreisverbände, Christlichsoziale, ÖVP, Sozialdemokratie, d'Hondt, Wahlgesetz, amtlicher Stimmzettel, FPÖ, KPÖ, Reststimmen, Vorzugsstimme, Wahlrechtsdebatte, Grüne Alternative, Auslandsösterreicherwahlrecht, Wahlalter, fliegende Wahlkommissionen, Wahlrecht für Inhaftierte, Stimmen in Mandate, NRWO 1971