Die Nationalratswahlordnung in Österreich hat sich seit 1920 mehrfach geändert, um die Wahlgerechtigkeit zu verbessern und den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern. Ursprünglich wurden starre Listen und Listenkoppelungen verwendet, die im Laufe der Zeit abgeschafft wurden. Die Nationalratsmandate wurden mehrfach angepasst und die Einführung des amtlichen Stimmzettels trug zur Vereinheitlichung bei. Die Wahlrechtsdebatte intensivierte sich in den 1980er Jahren, insbesondere durch die Einführung der Grünen Alternative ins Parlament und die Diskussionen um das Auslandsösterreicherwahlrecht. Die Einführung von Vorzugsstimmen und die Anpassung des Wahlalters sind wichtige Meilensteine in der Entwicklung des österreichischen Wahlrechts. Insgesamt zeigt sich ein Trend, Stimmenanteil und Mandatsanteil stärker zu korrelieren und das Wahlrecht kontinuierlich zu reformieren.
juridikum 4/1990, Thema: Sexualität und Sittlichkeit, 1990, Heft 4, S. 32 - 33, recht & gesellschaft
Geschichte der Nationalratswahlordnung
1980 - 1990:
Nationalratswahlordnung, Verhältniswahlrecht, Karl Renner, Wahlordnung, konstituierende Nationalversammlung, Listenkoppelung, Wahlkreise, Wahlpflicht, jüdische Liste, Nationalratsmandate, Bundesverfassung, wahlsystemische Grundsätze, Verhältniswahl, Wahlkreise, Mandatsverteilung, Hagenbach-Bischoff, Restmandate, Wahlkreisverbände, Christlichsoziale, ÖVP, Sozialdemokratie, d'Hondt, Wahlgesetz, amtlicher Stimmzettel, FPÖ, KPÖ, Reststimmen, Vorzugsstimme, Wahlrechtsdebatte, Grüne Alternative, Auslandsösterreicherwahlrecht, Wahlalter, fliegende Wahlkommissionen, Wahlrecht für Inhaftierte, Stimmen in Mandate, NRWO 1971
juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 23 - 24, recht & gesellschaft
Die Wähler wieder wählen lassen
Der Entwurf des Grünen Klubs
Der Artikel behandelt verschiedene Vorschläge zur Reform der Nationalratswahlordnung, insbesondere einen vom Grünen Klub erarbeiteten Antrag. Hauptpunkte des Antrags sind die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 und des passiven auf 19 Jahre, die Einführung von 21 Wahlbezirken und ein differenziertes Mandatssystem. Der Antrag zielt auf mehr Wählerbeteiligung und eine stärkere Berücksichtigung von Vorzugsstimmen ab. Weitere Vorschläge anderer Parteien, wie das Kohlmaier-Neisser-Modell, werden ebenfalls diskutiert. Der Autor kritisiert, dass die Reformdiskussionen oft oberflächlich und parteiinteressengeleitet sind.