juridikum 4/1990, Thema: Sexualität und Sittlichkeit, 1990, Heft 4, S. 19 - 20, thema

Die Prostitution im österreichischen Recht

UNZUCHT, SCHANDLOHN, GUTE SITTEN:

Die Prostitution ist in Österreich rechtlich komplex und variiert zwischen den Bundesländern. Homosexuelle Prostitution wurde erst 1989 legalisiert, während heterosexuelle und lesbische Prostitution schon länger straffrei sind. Das Strafrecht umfasst jedoch noch zahlreiche Regelungen bezüglich Prostitution, wie Kuppelei, Zuhälterei und Menschenhandel. Verwaltungsrechtlich gibt es Vorschriften, die regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vorschreiben, während Jugendschutzgesetze die Anwesenheit von Minderjährigen in Prostitutionsstätten regeln. In Tirol wird noch Landstreicherei bestraft, und Prostitution fällt nicht unter die Gewerbeordnung, weswegen Prostituierte keine öffentlich-rechtliche Interessenvertretung haben. Die entgeltliche Prostitution wird durch die Menschenrechtskonvention geschützt, sofern sie nicht gewerbsmäßig ausgeübt wird.

juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 83 - 93, thema

Das Tier im Recht

Rechtsgeschichtliche Anmerkungen

Das Verhältnis des Menschen zu Tieren hat sich über die Jahrhunderte deutlich gewandelt. Standen im Mittelalter der wirtschaftliche Wert und Nutzen von Tieren sowie die Tierschaden-Regulierung im Vordergrund, so traten in der Frühen Neuzeit im Rahmen der Polizeigesetzgebung Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung hinzu.