Ö hat ein ernsthaftes Problem in Bezug auf Klimaschutz. Gegenüber 1990 sollten die Treibhausgas-Emissionen eigentlich signifikant sinken; stattdessen sind sie in den letzten 30 Jahren de facto stabil geblieben, im Jahr 2017 lagen sie mit 82,3 Mio t sogar deutlich über dem Wert von 1990 (78,7 Mio t), 2018 trotz förderlicher Einmaleffekte mit 79,1 Mio t immer noch leicht darüber. Hauptverursacher dieses Klimaschutzversagens ist der Verkehrsbereich. Es muss hinterfragt werden, ob sich Ö im Verkehrsbereich, dem größten Stolperstein bei ernsthaften Klimaschutzbemühungen, nicht auch den „Luxus“ leistet, klimaschädliche Aktivitäten mit massiven Steuernachlässen zu subventionieren. In diesem Artikel wird eine krit Bestandsaufnahme der wichtigsten Steuern und Abgaben und deren Ausnahmen im Verkehrsbereich erfolgen und tw auch Empfehlungen zu einer Ökologisierung abgegeben werden.
juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 533 - 543, thema
Steuern im Verkehrssektor: Weit weg von Kostenwahrheit, Fairness und Umweltbewusstsein
Verkehr, Steuern, Verkehrssektor, Klimaschutz, Mineralölsteuer, Flugticketabgabe, Motorbezogene, Verischerungssteuer, KFZ-Steuer, Normverbrauchsabgabe, Pendlerpauschale, Maut, Dienstautoregelung, Jobticket, Grundsteuer, PKW-Angemessenheitsverordnung, § 4 Abs 1 Z 1, Mineralsteuergesetz, § 5 Flugabgabegesetz, § 6 Versicherungssteuergesetz, § 26 EstG, § 33 Abs 5 Z 1 EstG, § 16 Abs 1 Z 6 EstG
juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 564 - 573, thema
Vom Recht auf saubere Luft
Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung am Beispiel des Salzburger Luftreinhalteprogramms
Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht bei Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe vor, dass ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen ist. In diesem sind Maßnahmen zu beschreiben, durch die die Einhaltung der Grenzwerte „schnellstmöglich“ sichergestellt werden kann. Gerade der Verkehr und dabei va Dieselfahrzeuge sorgen hier regelmäßig für Grenzwertüberschreitungen in ganz Österreich. Gleichzeitig sieht das Luftschutzregime Rechtsschutzmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, die 2019 vom LVwG Salzburg erneut inhaltlich bestätigt wurden. Da Luftschutz und Klimaschutz faktisch Hand in Hand gehen, kann der Rechtsschutz als „Klimaklage“ iwS verstanden werden.