juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 7 - 8, recht & gesellschaft

"Verfassungswid rigesVerfassungsrecht"

Regierungsvorlage zum Sicherheitspolizeigesetz

Der Ministerialentwurf zum Sicherheitspolizeigesetz stößt auf breite Kritik wegen der massiven Ausweitung polizeilicher Befugnisse und der Bedrohung demokratischer Prinzipien. Kritiker bemängeln vage Formulierungen und die Einschränkung des Datenschutzes. Besonders umstritten ist die Einführung von Richtlinien ohne gerichtliche Überprüfung und die Begrenzung des Rechtsschutzes für Betroffene.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 564 - 573, thema

Vom Recht auf saubere Luft

Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung am Beispiel des Salzburger Luftreinhalteprogramms

Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht bei Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe vor, dass ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen ist. In diesem sind Maßnahmen zu beschreiben, durch die die Einhaltung der Grenzwerte „schnellstmöglich“ sichergestellt werden kann. Gerade der Verkehr und dabei va Dieselfahrzeuge sorgen hier regelmäßig für Grenzwertüberschreitungen in ganz Österreich. Gleichzeitig sieht das Luftschutzregime Rechtsschutzmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, die 2019 vom LVwG Salzburg erneut inhaltlich bestätigt wurden. Da Luftschutz und Klimaschutz faktisch Hand in Hand gehen, kann der Rechtsschutz als „Klimaklage“ iwS verstanden werden.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 43 - 52, recht & gesellschaft

Das Gnaden(un)wesen

Der Beitrag versucht das dem Begnadigungsrecht des_der Bundespräsidenten_in immanente Missbrauchspotential aufzuzeigen und untersucht im ersten Teil die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das B-VG an eine positive Gnadenentscheidung stellt. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der (gerichtlichen) Kontrolle von Gnadenakten und möglichen Sanktionen, die dem_der Bundespräsidenten_in bei missbräuchlicher Ausübung des Begnadigungsrechts drohen könnten. In materieller Hinsicht stellt der Gnadenerweis eine freie Ermessenentscheidung des_der Bundespräsidenten_in dar, die einer nachprüfenden Kontrolle entzogen ist. Die einzige Abhilfe für etwaige Missbräuche bei der Ausübung des Begnadigungsrechts ist in der Geltendmachung der politischen und unter Umständen der rechtlichen Verantwortlichkeit des_der Bundespräsidenten_in zu erblicken.