Der Beitrag versucht das dem Begnadigungsrecht des_der Bundespräsidenten_in immanente Missbrauchspotential aufzuzeigen und untersucht im ersten Teil die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das B-VG an eine positive Gnadenentscheidung stellt. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der (gerichtlichen) Kontrolle von Gnadenakten und möglichen Sanktionen, die dem_der Bundespräsidenten_in bei missbräuchlicher Ausübung des Begnadigungsrechts drohen könnten. In materieller Hinsicht stellt der Gnadenerweis eine freie Ermessenentscheidung des_der Bundespräsidenten_in dar, die einer nachprüfenden Kontrolle entzogen ist. Die einzige Abhilfe für etwaige Missbräuche bei der Ausübung des Begnadigungsrechts ist in der Geltendmachung der politischen und unter Umständen der rechtlichen Verantwortlichkeit des_der Bundespräsidenten_in zu erblicken.
juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 43 - 52, recht & gesellschaft
Das Gnaden(un)wesen
Rechtsstaat, Begnadigungsrecht, Abolition, Bundespräsident_in, Strafrecht, Willkür, Gleichheitssatz, Machtmissbrauch, Gewaltenteilung, Rechtsschutz, Absolute Nichtigkeit, rechtliche Verantwortlichkeit, politische Verantwortlichkeit, Art 7 B-VG, Art 60 B-VG, Art 65 B-VG, Art 67 B-VG, Art 93 B-VG, Art 132 B-VG, Art 142 B-VG, § 281 StPO, § 507-513 StPO, § 1 AHG