Der vorliegende Beitrag zeichnet die Versuche einiger Sozialhilfegesetzgeber nach, Ansprüche auf Existenzsicherung neu zugewanderter Personen gegenüber Personen, die bereits länger in Österreich wohnhaft sind, zu beschränken. Leistungskürzungen für Neuzugewanderte sollen abschreckend wirken und damit einen der angenommenen Pull-Faktoren für Migration beseitigen. Der VfGH und der EuGH zeigten diesen Versuchen jedoch ihre rechtlichen Grenzen auf.
Gleiche Sozialhilfe (gleich) für alle?
International Schutzberechtigte und ihr Recht auf Familienzusammenführung
Jüngere Judikatur von EuGH und EGMR präzisieren das Recht auf Familienzusammenführung von international Schutzberechtigten und stellen weitere Anforderungen an die gesetzliche Regelung dieses Rechtes. Der Beitrag setzt sich mit diesen Anforderungen auseinander und beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtslage. Dabei interessiert insbesondere die unterschiedliche Rechtsstellung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten im Lichte der jüngeren Judikatur der europäischen Gerichte.
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Die verschiedenen Formen der Migration fordern die österreichische Gesellschaft heraus und werden diese auch in Zukunft herausfordern. Für all diese Migrationsformen stellt sich die Frage, inwieweit zuwandernde Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden und welche soziale Absicherung sie erfahren sollen. Aus dem Bedürfnis, den komplexen Schnittstellenbereich von Migration, Arbeit und Sozialem aus rechtswissenschaftlicher Perspektive besser zu verstehen und einige der vielen bestehenden Forschungslücken zu schließen, haben wir – Michaela Windisch-Graetz, Kevin Fredy Hinterberger und Johannes Peyrl – ein von der Arbeiterkammer Wien finanziertes Drittmittelprojekt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ins Leben gerufen. Zwei Jahre haben wir unter Einbeziehung vieler Expert:innen Ringvorlesungen und Seminare zum Themenbereich Migration, Arbeitsmarkt und soziale Absicherung veranstaltet. Die im vorliegenden Schwerpunkt abgedruckten Beiträge sind ein Teil der Ergebnisse dieser erkenntnisreichen zwei Jahre. Im Zuge des Projekts wurde deutlich, dass Österreich mit Migrant:innen und deren Zugang zu sozialen Rechten ambivalent umgeht.
Erntearbeit: der Osten zur Hand
Die Ernte von Gemüse und Obst in Österreich wird vorwiegend von osteuropäischen Saisoniers verrichtet. Ob EU-Bürger_innen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt (Rumänien) oder Drittstaatsangehörige mit temporärem und eingeschränktem Aufenthaltstatus (Ukraine): sie arbeiten in der Regel unter schlechten und ungesetzlichen Bedingungen. Die sezonieri-Kampagne, eine gewerkschaftliche Unterstützungskampagne für Erntearbeiter_innen in Österreich, setzt hier an.
Die Arbeit in der Landwirtschaft gehört zum Niedriglohnsektor in der EU, so auch in Österreich. Die Ausbeutung von migrantischen Arbeitskräften in der Landwirtschaft beruht auf der wirtschaftlichen Ungleichheit von Ländern und auf rassistischen Normen, Gesetzen und Haltungen. Eine auf Rassismus basierende Hierarchie, in der die „Anderen“ untergeordnet sind, die nicht hier geboren sind – Grenzen werden auf und zu gemacht, je nach wirtschaftlichen Interessen.
Arbeiten ohne Papiere in der Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Krise haben fast alle arbeitenden (und Arbeit suchenden) Menschen zu spüren bekommen: Kurzarbeit, Maskenpflicht oder Homeoffice sind nur einige der Phänomene, die uns weiterhin begleiten. Doch was bedeutet die Pandemie – bzw der politische Umgang damit – für Menschen, die undokumentiert arbeiten? Wie in vielen Bereichen hat die Corona-Krise auch hier bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht und verschärft. Dieser Beitrag basiert auf Erfahrungen aus der Beratungspraxis der UNDOK-Anlaufstelle.
Soziale Mindestsicherung und Migration
Sozialleistungen für AusländerInnen waren schon immer ein heikles Thema, das seit 2015 noch eine deutliche Verschärfung erfahren und nicht unwesentlichen Einfluss auf Wahlen oder Referenden (wie beim Brexit) genommen hat. Die Diskussionen darüber werden aber – leider auch auf der juristischen Ebene – oft nicht sachlich und evidenzbasiert geführt. Umso erfreulicher sind Arbeiten, die das durchaus komplexe Zusammenspiel von Verfassungs- und Unions- bzw Völker- und Sozialrecht ebenso fundiert wie instruktiv beleuchten. Dadurch wird klar, dass es nicht „bloß um die (sozial)rechtliche Stellung von MigrantInnen“ geht, sondern um nicht weniger als den sorgsamen Umgang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats.
Die „Pflegekrise“ als Krise der Arbeit sichtbar machen
Im Kontext der Pflege und Personenbetreuung sind durch die Coronakrise Problemlagen und Strukturen zu Tage getreten, die ansonsten weitgehend unsichtbar bleiben. Die Herausforderungen, die sich den Betreuer:innen stellen, sind zwar im Zuge der Krise besonders deutlich geworden, aber keinesfalls nur durch sie bedingt. 24-Stunden-Betreuer:innen kämpfen seit Jahren für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und höhere Werklöhne, wobei angesichts der massiven Abhängigkeit von Vermittlungsagenturen oder von ihren Klient:innen und deren Angehörigen insb die Anerkennung ihrer Tätigkeit als Arbeitsverhältnis im Zentrum steht. Dieser Beitrag nimmt einerseits Zuspitzungen in der Praxis angesichts der Coronakrise in den Blick und beleuchtet andererseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die – auch unabhängig von der Pandemie – im Argen liegen.
Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe
2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.