Der vorliegende Beitrag zeichnet die arbeits- und sozialrechtliche Lage der Erntehelfer*innen – insb jener aus Drittstaaten – nach und skizziert zu diesem Zwecke die Grundzüge jener Regelungen der SaisonarbeitsRL 2014/36/EU, die die (eingeschränkten) Gleichbehandlungsrechte der Saisoniers im Allgemeinen und ihr Recht auf angemessene Unterkünfte im Speziellen betreffen. Den unionsrechtlichen werden in der Folge die österreichischen Vorschriften, insb jene des LandarbeitsG 2021 und (exemplarisch) eines ausgewählten Kollektivverstrags gegenübergestellt. Je ein Kapitel widmet sich darüber hinaus dem Rechts- und Sozialschutz, den Erntehelfer*innen in Österreich und der EU (nicht) genießen. In einem abschließenden Kapitel werden Inklusions- und ihnen gegenläufige Exklusionstendenzen herausdestilliert und allesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft
Erntearbeit: der Osten zur Hand
Die Ernte von Gemüse und Obst in Österreich wird vorwiegend von osteuropäischen Saisoniers verrichtet. Ob EU-Bürger_innen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt (Rumänien) oder Drittstaatsangehörige mit temporärem und eingeschränktem Aufenthaltstatus (Ukraine): sie arbeiten in der Regel unter schlechten und ungesetzlichen Bedingungen. Die sezonieri-Kampagne, eine gewerkschaftliche Unterstützungskampagne für Erntearbeiter_innen in Österreich, setzt hier an.
Die Arbeit in der Landwirtschaft gehört zum Niedriglohnsektor in der EU, so auch in Österreich. Die Ausbeutung von migrantischen Arbeitskräften in der Landwirtschaft beruht auf der wirtschaftlichen Ungleichheit von Ländern und auf rassistischen Normen, Gesetzen und Haltungen. Eine auf Rassismus basierende Hierarchie, in der die „Anderen“ untergeordnet sind, die nicht hier geboren sind – Grenzen werden auf und zu gemacht, je nach wirtschaftlichen Interessen.