Der vorliegende Beitrag zeichnet die arbeits- und sozialrechtliche Lage der Erntehelfer*innen – insb jener aus Drittstaaten – nach und skizziert zu diesem Zwecke die Grundzüge jener Regelungen der SaisonarbeitsRL 2014/36/EU, die die (eingeschränkten) Gleichbehandlungsrechte der Saisoniers im Allgemeinen und ihr Recht auf angemessene Unterkünfte im Speziellen betreffen. Den unionsrechtlichen werden in der Folge die österreichischen Vorschriften, insb jene des LandarbeitsG 2021 und (exemplarisch) eines ausgewählten Kollektivverstrags gegenübergestellt. Je ein Kapitel widmet sich darüber hinaus dem Rechts- und Sozialschutz, den Erntehelfer*innen in Österreich und der EU (nicht) genießen. In einem abschließenden Kapitel werden Inklusions- und ihnen gegenläufige Exklusionstendenzen herausdestilliert und allesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.
juridikum 3/2023, Thema: Soziale Rechte von Migrant:innen, 2023, Heft 3, S. 372 - 383, thema
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft
Von Erdbeeren, Spargel und dem Ringen um die Rechte der Saisonarbeiter*innen auf den österreichischen Erntefeldern