Der vorliegende Beitrag zeichnet die arbeits- und sozialrechtliche Lage der Erntehelfer*innen – insb jener aus Drittstaaten – nach und skizziert zu diesem Zwecke die Grundzüge jener Regelungen der SaisonarbeitsRL 2014/36/EU, die die (eingeschränkten) Gleichbehandlungsrechte der Saisoniers im Allgemeinen und ihr Recht auf angemessene Unterkünfte im Speziellen betreffen. Den unionsrechtlichen werden in der Folge die österreichischen Vorschriften, insb jene des LandarbeitsG 2021 und (exemplarisch) eines ausgewählten Kollektivverstrags gegenübergestellt. Je ein Kapitel widmet sich darüber hinaus dem Rechts- und Sozialschutz, den Erntehelfer*innen in Österreich und der EU (nicht) genießen. In einem abschließenden Kapitel werden Inklusions- und ihnen gegenläufige Exklusionstendenzen herausdestilliert und allesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Die verschiedenen Formen der Migration fordern die österreichische Gesellschaft heraus und werden diese auch in Zukunft herausfordern. Für all diese Migrationsformen stellt sich die Frage, inwieweit zuwandernde Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden und welche soziale Absicherung sie erfahren sollen. Aus dem Bedürfnis, den komplexen Schnittstellenbereich von Migration, Arbeit und Sozialem aus rechtswissenschaftlicher Perspektive besser zu verstehen und einige der vielen bestehenden Forschungslücken zu schließen, haben wir – Michaela Windisch-Graetz, Kevin Fredy Hinterberger und Johannes Peyrl – ein von der Arbeiterkammer Wien finanziertes Drittmittelprojekt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ins Leben gerufen. Zwei Jahre haben wir unter Einbeziehung vieler Expert:innen Ringvorlesungen und Seminare zum Themenbereich Migration, Arbeitsmarkt und soziale Absicherung veranstaltet. Die im vorliegenden Schwerpunkt abgedruckten Beiträge sind ein Teil der Ergebnisse dieser erkenntnisreichen zwei Jahre. Im Zuge des Projekts wurde deutlich, dass Österreich mit Migrant:innen und deren Zugang zu sozialen Rechten ambivalent umgeht.