Der vorliegende Beitrag zeichnet die Versuche einiger Sozialhilfegesetzgeber nach, Ansprüche auf Existenzsicherung neu zugewanderter Personen gegenüber Personen, die bereits länger in Österreich wohnhaft sind, zu beschränken. Leistungskürzungen für Neuzugewanderte sollen abschreckend wirken und damit einen der angenommenen Pull-Faktoren für Migration beseitigen. Der VfGH und der EuGH zeigten diesen Versuchen jedoch ihre rechtlichen Grenzen auf.