Der vorliegende Beitrag zeichnet die Versuche einiger Sozialhilfegesetzgeber nach, Ansprüche auf Existenzsicherung neu zugewanderter Personen gegenüber Personen, die bereits länger in Österreich wohnhaft sind, zu beschränken. Leistungskürzungen für Neuzugewanderte sollen abschreckend wirken und damit einen der angenommenen Pull-Faktoren für Migration beseitigen. Der VfGH und der EuGH zeigten diesen Versuchen jedoch ihre rechtlichen Grenzen auf.
Gleiche Sozialhilfe (gleich) für alle?
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Die verschiedenen Formen der Migration fordern die österreichische Gesellschaft heraus und werden diese auch in Zukunft herausfordern. Für all diese Migrationsformen stellt sich die Frage, inwieweit zuwandernde Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden und welche soziale Absicherung sie erfahren sollen. Aus dem Bedürfnis, den komplexen Schnittstellenbereich von Migration, Arbeit und Sozialem aus rechtswissenschaftlicher Perspektive besser zu verstehen und einige der vielen bestehenden Forschungslücken zu schließen, haben wir – Michaela Windisch-Graetz, Kevin Fredy Hinterberger und Johannes Peyrl – ein von der Arbeiterkammer Wien finanziertes Drittmittelprojekt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ins Leben gerufen. Zwei Jahre haben wir unter Einbeziehung vieler Expert:innen Ringvorlesungen und Seminare zum Themenbereich Migration, Arbeitsmarkt und soziale Absicherung veranstaltet. Die im vorliegenden Schwerpunkt abgedruckten Beiträge sind ein Teil der Ergebnisse dieser erkenntnisreichen zwei Jahre. Im Zuge des Projekts wurde deutlich, dass Österreich mit Migrant:innen und deren Zugang zu sozialen Rechten ambivalent umgeht.