Big Brother wird Europäer

Das Übereinkommen von Schengen:

Dass Europa seine Grenzen dicht macht, ist seit längerem bekannt. Einen vorläufigen Höhepunkt des Festungsbaus stellt das Durchführungsabkommen von Schengen dar, das im Juni 1990 von fünf Staaten unterzeichnet wurde und nun Anfang 1991 ratifiziert werden soll. Weitere Verschärfungen im Asylbereich sind zu erwarten. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Frankreich, die BRD und die Beneluxstaaten in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen ein "Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Grenzen".

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 431 - 436, debatte

Arbeiten ohne Papiere in der Pandemie

Zwischen Systemrelevanz und Existenzangst

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben fast alle arbeitenden (und Arbeit suchenden) Menschen zu spüren bekommen: Kurzarbeit, Maskenpflicht oder Homeoffice sind nur einige der Phänomene, die uns weiterhin begleiten. Doch was bedeutet die Pandemie – bzw der politische Umgang damit – für Menschen, die undokumentiert arbeiten? Wie in vielen Bereichen hat die Corona-Krise auch hier bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht und verschärft. Dieser Beitrag basiert auf Erfahrungen aus der Beratungspraxis der UNDOK-Anlaufstelle.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 214 - 225, thema

Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylverfahren

Die BBU-GmbH und die Frage der Unabhängigkeit der Rechtsberatung

Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.