Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.