Laut dem Bundesministerium für Inneres ist der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware vom Probebetrieb in den Regelbetrieb übergegangen. Neben der generellen Kritik am Einsatz von derartiger Software – negative Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – ist es auch fraglich, ob der Einsatz in Österreich eine ausreichende rechtliche Deckung findet. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, welche grund- und menschenrechtlichen Risiken sich aus dem Einsatz derartiger Gesichtserkennungstechnologien ergeben und die Situation in Österreich beleuchten.
Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 164 - 173, recht & gesellschaft
Automatisch ein Problem
Gesichtserkennungstechnologie in der Strafverfolgung