Die COVID-19-Pandemie legt verschiedene gesellschaftliche Konflikte offen. Einig sind sich aber alle, dass sich unsere Arbeitswelt gravierend verändern wird. Das gilt vor allem für die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Viele damit verbundene Rechtsfragen sind zwar altbekannt und werden seit den 1990ern – mit dem Aufkommen des Personal Computers – regelmäßig behandelt, erhalten aber nun besondere Aufmerksamkeit. Die nun vorliegenden gesetzlichen Änderungen klären drängende Fragen weniger, als dass sie neue aufwerfen.
Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 154 - 163, debatte
Trautes Heim, Glück allein
COVID-19 und mobile Arbeit
Rechtsstaat und Demokratie unter Druck, 2022, Heft 3, S. 289 - 291, merk.würdig
Über der Schmerzgrenze
Dienstverhinderung und Entgeltfortzahlung bei Menstruationsbeschwerden
Im Mai 2022 legte die spanische Regierung Pläne für einen Freistellungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Menstruationsbeschwerden samt Entgeltfortzahlung vor. Seither wird darüber auch in Österreich kontrovers diskutiert. Dabei wird aber übersehen, dass das spanische Recht ein erhebliches Defizit bei kurzer Dienstverhinderung aufweist. Hingegen gewährt das österreichische Recht schon bisher Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Menstruationsbeschwerden nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.