Während die Blätter der Bäume ihre grüne Farbe bereits verloren haben, stellen wir fest: Grün ist nicht nur das letzte Heft im Jahres-Zyklus des juridikum, sondern eine ganze Reihe an Wahl-Ereignissen der letzten Zeit. Zu aller erst fällt das – bisher stärkste – Wahlergebnis der österr Grünen bei der Nationalratswahl vom 29.9.2019 in den Blick.
Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels
Vor kurzem vielleicht noch schwer vorstellbar, sind Grundrechte mittlerweile ein wirksamer Hebel im Kampf gegen den Klimawandel. Ist nach der Pandemie auch die Zeit für ein eigenständiges Grundrecht auf Klimaschutz gekommen? Damit wären die Schutzpflichten des Staates auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung klar festgeschrieben und der:m Einzelnen einklagbare Rechte einräumt. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zu aktuellen Ereignissen zum Klimaschutz und bereits erfolgreichen Klimaklagen vor Verfassungsgerichten bzw anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Jeder Mensch?
Der Schwerpunkt „Jeder Mensch?“ beleuchtet ausgehend von der Forschungsarbeit eines Projektteams aus verschiedenen Wissenschaftler:innen die Grundrechtsvorschläge der Initiative „Jeder Mensch“ rund um den Autor Ferdinand von Schirach: Aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive werden diese auf ihre Tauglichkeit und Notwendigkeit hin überprüft und konkrete Vorschläge bzw Alternativen angeboten, um aktuellen Herausforderungen, wie Umweltkrise, fortschreitende Digitalisierung, Globalisierung und der Frage nach einer geeigneten Durchsetzungsmöglichkeit der Grundrechte angemessen begegnen zu können. Zu diesem Zweck wurden für den vorliegenden Schwerpunkt sechs Beiträge verfasst, die sich jeweils mit einem von Schirach vorgeschlagenen Artikel aus inhaltlicher Perspektive auseinandersetzen. Ziel ist es, eine wissenschaftliche Debatte sowohl über die vorgeschlagenen Grundrechte im Einzelnen, als auch über die Weiterentwicklung unseres Grundrechtsbestands anzustoßen. Vorliegender Schwerpunkt tut dies aus Sicht des Unionsrechts und möchte beurteilen, ob die Vorschläge geeignet oder notwendig sind, um bestehendes Recht zu ergänzen. Die Vorschläge werden dazu kritisch beleuchtet, auf ein polemisches Fantasieren und Kritisieren wird jedoch zugunsten einer wissenschaftlichen Debatte verzichtet.