Die Zulässigkeit von Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zur Bewältigung der Migrationskrise

Bis zu 20.000 hilfs- und schutzbedürftige Fremde täglich überschritten im Herbst 2015 die österreichische Grenze. Die damit einhergehenden Bilder überfüllter Bahnhöfe und der Zustände an den Grenzübergängen haben sich stark in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Von Anfang an erbrachte das Bundesheer Hilfeleistungen bei der Bewältigung der Situation. Diese umfassten neben der sicherheitspolizeilichen Assistenz Unterstützungsleistungen (wie etwa Transport-, Verpflegungs- und Pionierleistungen). Dieser Beitrag untersucht die Zulässigkeit dieser Unterstützungsleistungen, die das Bundesheer 2015 und 2016 am Höhepunkt der Migrationskrise an das Innenministerium geleistet hat.