Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.
Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 214 - 225, thema
Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylverfahren
Die BBU-GmbH und die Frage der Unabhängigkeit der Rechtsberatung
Renaissance des Planungsrechts, 2023, Heft 1, S. 12 - 15, merk.würdig
Zugang zum Asylverfahren für Vertriebene aus der Ukraine
Asylanträge ukrainischer Vertriebener werden in Österreich für die Dauer des Aufenthaltsrechts nicht bearbeitet. Die MassenzustromRL sieht eine dauerhafte Hemmung des Asylverfahrens jedoch nicht vor. Die österreichische Regelung der Fristenhemmung des Asylverfahrens ist somit unions- und völkerrechtlich nicht zulässig.