Das Verfassungsjubiläum 2020 hat den Anteil Hans Kelsens an der Verfassungswerdung und damit die Bedeutung der Reinen Rechtslehre sowie des übrigen Werks von Kelsen in den Vordergrund gerückt. Seite heutige, insgesamt sehr positive, doch auch etwas verschwommene Wahrnehmung kann den Blick dafür trüben, wie sehr dieser Gelehrte sein Leben lang in scharfen Kontroversen stand. Der Aufsatz möchte diesen Konsens stören und das Bild Kelsens auch als „Feindbild“ zeichnen. Denn wie wenige andere Gelehrte wurde Kelsen von vielen Seiten – oft ganz persönlich – angegriffen und seine Lehre nach 1945 gar für die Untaten des NS Staates verantwortlich gemacht. Erst wenn sichtbar wird, wie das Werk Kelsens diesen Anfeindungen begegnet, können wir seine Bedeutung gänzlich würdigen.
juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 164 - 172, recht & gesellschaft