Um die Mobilitätswende voranzutreiben, bedarf es einer Verlagerung des Straßenverkehrs auf nachhaltigere Verkehrsträger. Im Straßenplanungsrecht und dem damit in Verbindung stehenden Trassengenehmigungsverfahren wurde darauf in bisherigen Prüfungen zur Trassengenehmigung von Bundesstraßen nur wenig Rücksicht genommen. Um keinen zusätzlich induzierten Verkehr durch das Attraktivieren des Angebots für den motorisierten Individualverkehr zu schaffen, bedarf es im Regelungsregime entsprechender gesetzlicher Determinierungen zur Schaffung von Lenkungseffekten. Dies erreicht man insbesondere dadurch, dass man bereits im Planungsprozess bei der strategischen Netzplanung des Verkehrswegenetzes nachhaltigere Verkehrsträger bewusst mitberücksichtigt.
Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen im Straßenplanungsrecht als Motor für die Mobilitätswende
Potentiale der Raumplanung für eine klimafreundliche Mobilität
Der Klimawandel schreitet voran. Der Verkehrssektor ist in Ö ein Hauptverursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen, mit jährlich steigenden Emissionen. Die zunehmende Zersiedelung, also die funktionale Entmischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen gilt als wesentlicher Treiber für das Verkehrsaufkommen. Die Untersuchung setzt sich mit dem Beitrag des Raumordnungsrechts für eine klimafreundliche Mobilität auseinander. Im Mittelpunkt stehen dabei raumplanungsrechtliche Hebel zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen und zur Realisierung des Leitbilds einer „Stadt der kurzen Wege“, also kompakte Siedlungsstrukturen und eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung. Ergänzend werden raum- und mobilitätsrelevante Anreize im Bereich der Finanz-, Steuer- und Förderpolitik wegen ihrer immensen Lenkungswirkung in die Darstellung einbezogen.