juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 9 - 10, recht & gesellschaft

Ein neuer Anfang für die Basisgruppen?

Verschleppung der STASI-Akten

Die Stasi sammelte Informationen über Millionen Menschen, um diese zu erpressen und zu kontrollieren. Die "Initiative BürgerInnen gegen Geheimdienste" kämpft gegen die Nutzung dieser Akten durch neue Geheimdienste wie BND und Verfassungsschutz. Bürgerrechtler und Basisgruppen besetzten das Stasi-Archiv und organisierten Mahnwachen, um den Zugang zu den Akten zu verhindern und deren unabhängige Verwaltung zu fordern. Trotz interner Differenzen und dem Abbruch der Besetzung gelang es, ein starkes Zeichen gegen Überwachung zu setzen und viele Unterstützer zu gewinnen. Nach dem Abzug der Besetzer entdeckte die Mahnwache illegale Aktivitäten des BKA im Archiv, was zu weiterer Empörung führte. Die Initiative BürgerInnen gegen Geheimdienste fand neue Aktionsformen, um den Kampf gegen alte und neue Geheimdienste fortzusetzen.

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 9 - 10, recht & gesellschaft

Ein neuer Anfang für die Basisgruppen?

Verschleppung der STASI-Akten:

Die BRD-Geheimdienste greifen nach den Stasi-Akten. Was sie als unaufällige Verwaltungsmaßnahme bei Nacht und Nebel durchziehen wollten, trägt zur neuerlichen Formierung der Bürgerbewegung bei.

In den Archiven der Stasi sind Informationen von Millionen und aber Millionen Menschen gesammelt. Zielstrebig wurden von den Observateuren und Aufklärern der Stasi unter anderem Schwachstellen von Menschen erforscht, die geeignet schienen, die Betroffenen entweder unglaubwürdig, mundtot oder gefügig zu machen. Sie wurden gesammelt in nötigender oder erpresserischer Absicht, gesetzwidrig und kriminell nach altem wie nach neuem Recht!

juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 443 - 450, recht & gesellschaft

"(Nicht) jede unzüchtige Berührung"

NS-Rechtssprechung gegen Homosexuelle in Österreich

Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht.