Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht. Als Ausgangspunkt dient ein konkreter Strafprozess, der im Jänner 1940 am „Landgericht Wien“ stattfand und vom Angeklagten beim Reichsgericht in Leipzig bekämpft wurde.