In Österreich werden Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen nicht unabhängig und wirksam untersucht. Die strafrechtlichen Ermittlungen verlaufen meist ins Leere. Dies ist ein massives Problem für die Betroffenen und Österreich verletzt dadurch seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe wurde gesetzlich beschlossen und soll Anfang 2024 zu arbeiten beginnen. Positiv ist, dass ein unabhängiger Beirat zur Kontrolle der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der Stelle installiert werden soll. Die Stelle wird jedoch im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), einer Einrichtung des Innenministeriums, angesiedelt sein und kann somit weiterhin nicht als völkerrechtlich unabhängig angesehen werden.
Eine unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle soll 2024 zu arbeiten beginnen