Durch die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Digitalisierung stellt sich die Frage, ob das herkömmliche Kriterium der persönlichen Abhängigkeit noch geeignet ist, alle Schutzbedürftigen in den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts einzubeziehen. Am Beispiel der plattformbasierten Essenszustellung wird gezeigt, dass sich die Bedeutung dieses Kriteriums bei der praktischen Rechtsdurchsetzung nach und nach reduziert: der Arbeitnehmer:innen-Begriff wird durch die Rechtsprechung teilweise an die neuen Gegebenheiten angepasst, die Durchsetzung des korrekten Vertragsstatus soll durch widerlegbare gesetzliche Vermutungen erleichtert werden und teilweise kommt es sogar zur Zuerkennung von klassischen Arbeitnehmer:innenrechten an bestimmte Selbständige.
Reflexionen zum Schutzbereich des Arbeitsrechts am Beispiel der Essenszusteller*innen