Am Beispiel der Anfragen zu Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung

Die parlamentarische Kontrolle der Regierung stellt einen Eckpfeiler demokratischer, gewaltentrennender Systeme dar. Oftmals bezieht sich diese Kontrolle auf die finanziellen Aufwendungen der Regierung. Der vorliegende Beitrag widmet sich spezifisch jenen parlamentarischen Anfragen des Nationalrates, die Ausgaben der Bundesregierung für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreffen. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, weshalb aus dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates eine substantiierte Begründungspflicht bei der Verweigerung der Auskunftserteilung abzuleiten ist und anhand ausgewählter Anfragebeantwortungen überprüft, ob dieser in der parlamentarischen Praxis entsprochen wird.