Die Auslegung von verfassungsmäßig garantierten Rechtspositionen ist insbesondere in multipolaren und unwägbaren Situationen wie der Klimakrise herausforderungsreich. In einem Strafverfahren stellen sich das AG Flensburg und OLG Schleswig-Holstein der Frage, wie sich aus dem deutschen Grundgesetz und der BVerfG-Judikatur ein notstandsfähiges Rechtsgut Klima(schutz) ergibt. Ausgehend von der Kontroverse in der deutschen Strafrechtswissenschaft über diesen Fall – und insbesondere die Unschärfen des Verständnisses von Klima als Rechtsgut – werden einige Problemstellungen, denen sich ein justiziables „Recht auf Klima“ stellen muss, erörtert: Geht es um ein Recht auf menschenwürdiges Klima oder um das Garantieren konkreter Maßnahmen? Wie bestimmt muss ein Rechtsgut Klimaschutz sein? Reicht eine Konstruktion als Allgemeinrechtsgut oder muss die individuelle Betroffenheit durch klimabedingte Umweltkatastrophen aufgegriffen werden? Inwiefern kann ein solches Rechtsgut international gedacht werden?
Eine Reflexion über Klima(schutz) als Rechtsgut