Fordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit.
Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 494 - 509, thema
Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses
Wer entscheidet, was dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist?