Fordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit.
juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 494 - 509, thema
Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses
Wer entscheidet, was dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist?