juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 9 - 10, recht & gesellschaft

Ein neuer Anfang für die Basisgruppen?

Verschleppung der STASI-Akten

Die Stasi sammelte Informationen über Millionen Menschen, um diese zu erpressen und zu kontrollieren. Die "Initiative BürgerInnen gegen Geheimdienste" kämpft gegen die Nutzung dieser Akten durch neue Geheimdienste wie BND und Verfassungsschutz. Bürgerrechtler und Basisgruppen besetzten das Stasi-Archiv und organisierten Mahnwachen, um den Zugang zu den Akten zu verhindern und deren unabhängige Verwaltung zu fordern. Trotz interner Differenzen und dem Abbruch der Besetzung gelang es, ein starkes Zeichen gegen Überwachung zu setzen und viele Unterstützer zu gewinnen. Nach dem Abzug der Besetzer entdeckte die Mahnwache illegale Aktivitäten des BKA im Archiv, was zu weiterer Empörung führte. Die Initiative BürgerInnen gegen Geheimdienste fand neue Aktionsformen, um den Kampf gegen alte und neue Geheimdienste fortzusetzen.

juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 10 - 11, recht & gesellschaft

Was heißt hierüberhaupt „zählen"?

Volkszählung 1991

Die Volkszählung hat eine lange Geschichte, angefangen bei den Potentaten des Altertums bis zur modernen Nutzung von Daten für politische und wirtschaftliche Zwecke. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Informationen gesammelt, von reinen Kopfzahlen bis hin zu detaillierten Daten wie Beruf, Bildung und Wohnverhältnisse. Besonders im "Dritten Reich" wurden die Daten für eine umfassende Kontrolle und Propaganda genutzt. Heute werden Volkszählungen oft für politische Planungszwecke verwendet, aber auch zur Erfassung und Vernetzung von Datenbanken genutzt

juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 494 - 509, thema

Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses

Wer entscheidet, was dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist?

Fordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit.