Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht.
juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 443 - 450, recht & gesellschaft
"(Nicht) jede unzüchtige Berührung"
NS-Rechtssprechung gegen Homosexuelle in Österreich