In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 12 - 16, merk.würdig

Der Unterschied zwischen angemessenen Mindestlöhnen und gerechtem Entgelt

Warum genauere sprachliche Differenzierung in der RL über Mindestlöhne wichtig gewesen wären

Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union bietet erstmals einen europäischen Rahmen für die Bestimmung von angemessenen Mindestlöhnen. Der Beitrag beschreibt im Folgenden, warum präzise Differenzierungen zwischen den im Gesetzestext verwendeten Begriffen „angemessene Mindestlöhne“ und „gerechtem Entgelt“ getroffen werden müssen.

juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 8 - 11, merk.würdig

Ein Friedhof muss nicht unbedingt sichtbar sein

Der VwGH stellte in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wien und einem Bestattungsunternehmen klar, dass gehäufte Privatbegräbnisstätten zur Beisetzung von Leichenasche in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander auch bei fehlender äußerer Erkennbarkeit zum Entstehen einer Bestattungsanlage führen können.

juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 1 - 4, vor.satz

Aber es ist doch legal!

Der Fall Signa und die Analyse Pistors

Die SIGNA Unternehmensgruppe ist für die größten Pleiten der österreichischen Wirtschaftsgeschichte verantwortlich. Bei der Aufarbeitung der wirtschaftlichen Vorgänge erstaunen dabei vor allem die kalkulierte Umgehung von Transparenzregeln und der Einsatz bilanzrechtlicher Tricks zur Profitgenerierung – Recht wurde gemieden aber insbesondere auch genutzt, um Vermögen zu vermehren.

juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 49 - 60, recht & gesellschaft

Grenzen und Möglichkeiten von Selbstbestimmt Leben und Autonomie für Menschen mit Behinderungen

Der Beitrag geht der Frage nach, ob Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung im Bereich Wohnen aufgrund von vorherrschenden ableistischen Vorstellungen von Fähigkeiten im Gesetz ausreichend wahrnehmen können. Die Modelle von Behinderungen aus den Dis/Ability Studies als auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dienen als Schablone für die Untersuchung, welche Definitionen von Behinderung und welche Haltungen in den Sozialhilfe- und Behindertenhilfegesetzen dominieren. Bis auf das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) verwenden alle Landesgesetze eine medizinisch defizitorientierte Definition von Behinderung. Dieses Gesetz kennt auch als einziges den Begriff Autonomie. Obgleich es eine große Vielfalt an Unterstützungsangeboten für den Lebensbereich Wohnen in den Gesetzen gibt und die Länder ohne zentrale Vorgaben des Bundes agieren können, dominieren nach wie vor die Angebote institutioneller Versorgung für Menschen mit Behinderungen.

juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 22 - 28, merk.würdig

Menschenrechtsverletzung ohne Schadenersatzanspruch?

Zur Haftung der EU - Agentur Frontex nach WS u.a./Frontex

Am 6.9.2023 entschied das Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache WS u.a./Frontex über den Schadenersatzanspruch einer syrischen Flüchtlingsfamilie gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Nach zahlreichen Berichten über Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen, war dies der erste Fall, in dem sich Frontex für seine Beteiligung an Menschenrechtsverstößen vor Gericht verantworten musste. In einem rechtlich unzureichend argumentierten Urteil wies das Gericht die Klage ohne Prüfung der Rechtswidrigkeit des Verhaltens von Frontex aufgrund eines mangelnden Kausalzusammenhangs ab. Als Folge dieses Urteils kann die Agentur für Verletzungen ihrer menschenrechtlichen Schutzpflichten de facto fast unmöglich vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist rechtstaatlich bedenklich, schadet der Glaubwürdigkeit der EU und wirft die Frage nach dem Wert grundlegender Menschenrechtsverpflichtungen auf, die in der Praxis nicht sinnvoll durchsetzbar sind.

Der Mensch ist dem Menschen Ware

Homo homini lupus est

"Unbegrenzter Zugang zu staatlich regulierter Abtreibung in Verbindung mit den gegenwärtig perfektionierten Techniken zur Entdeckung von Chromosomenanomalien wird uns von einer hohen Prozentzahl aller Geburten befreien, die heute unkontrollierbare Defekte darstellen. Kein Elternpaar wird in dieser Zukunft das Recht haben, die Gesellschaft mit einem missgestalteten oder geistig unfähigen Kind zu belasten."

Big Brother wird Europäer

Das Übereinkommen von Schengen:

Dass Europa seine Grenzen dicht macht, ist seit längerem bekannt. Einen vorläufigen Höhepunkt des Festungsbaus stellt das Durchführungsabkommen von Schengen dar, das im Juni 1990 von fünf Staaten unterzeichnet wurde und nun Anfang 1991 ratifiziert werden soll. Weitere Verschärfungen im Asylbereich sind zu erwarten. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Frankreich, die BRD und die Beneluxstaaten in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen ein "Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Grenzen".

Die Polizei kämpft gegen "terroristische" Radfahrer

Jeden Freitag wieder:

Alles begann ganz harmlos. Am 22. Juni veranstaltete die Grüne Alternative eine große Verkehrskundgebung mit Fahrrädern. Es ging vom Rathausplatz zum Gürtel, weiter bis zum Matzleinsdorfer Platz und zurück zum Rathaus. Das Erlebnis eines vorübergehend autofreien Gürtels zeigte nicht nur den 1.400 Teilnehmern, sondern auch den BewohnerInnen, wie menschengerechter Verkehr aussehen kann.

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 9 - 10, recht & gesellschaft

Ein neuer Anfang für die Basisgruppen?

Verschleppung der STASI-Akten:

Die BRD-Geheimdienste greifen nach den Stasi-Akten. Was sie als unaufällige Verwaltungsmaßnahme bei Nacht und Nebel durchziehen wollten, trägt zur neuerlichen Formierung der Bürgerbewegung bei.

In den Archiven der Stasi sind Informationen von Millionen und aber Millionen Menschen gesammelt. Zielstrebig wurden von den Observateuren und Aufklärern der Stasi unter anderem Schwachstellen von Menschen erforscht, die geeignet schienen, die Betroffenen entweder unglaubwürdig, mundtot oder gefügig zu machen. Sie wurden gesammelt in nötigender oder erpresserischer Absicht, gesetzwidrig und kriminell nach altem wie nach neuem Recht!

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 7 - 8, recht & gesellschaft

Schnüffelt, schließt und scheniert sich nicht. ..

Die StaPo begegnet der freien Wissenschaft:

Am Montag, den 17. September dieses Jahres, wurden die 16 Mitarbeiterinnen des Instituts für Sozio-ökonomische Entwicklungsforschung (ISEF) an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) von ihrem Arbeitsplatz ausgesperrt. Die Schlösser waren ausgetauscht, und ein Zettel mit der Unterschrift des Akademiepräsidenten machte klar: Man verzichte bis auf Weiteres auf ihre Mitarbeit. Mühseliges Nachfragen brachte zu Tage, es hätte "Veruntreuungen in großem Stile" gegeben, wahrscheinlich "bis in Millionenhöhe".

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