Protestaktionen von Klimaaktivist_innen der „Letzten Generation“ beschäftigen in Österreich und Deutschland seit einiger Zeit die Öffentlichkeit und auch die (Verwaltungs-)Gerichte. Dabei geriet neben den einzelnen Demonstrierenden auch die Gruppierung als Ganzes in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. So kam es 2022 und 2023 in Deutschland zu großangelegten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen gem § 129 dStGB und auch in Österreich werden mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung nach § 278 StGB geführt. Aus diesem Anlass soll die mögliche Einordnung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung nach öst und dt Strafrecht kritisch hinterfragt werden. Vorwegzunehmen ist, dass die Einordnung von den jeweils eingesetzten Protestformen abhängt und sich daher bei Wechsel derselben ändern kann.
Ein kritischer Blick auf aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Österreich