Der folgende Beitrag kontextualisiert Katharina Pistors „Code of Capital“ vor dem Hintergrund ökonomischer Analysen und den ihrem Ansatz vorausgegangenen Denkschulen. Nach einleitenden Worten zu Ungleichheit und ökonomischen Dogmen wird gezeigt, welch fundamentale Rolle das Recht in vermeintlich natürlichen Instituten der Wirtschaft, wie Geld oder Kredit, einnimmt. Pistors Thesen aufgreifend und diskutierend sollen auch Gedankenanstöße im Sinne einer radikalen Kritik geliefert werden, wie und auf welcher Grundlage gesellschaftliche Veränderung gedacht und experimentelle Ansätze dafür formuliert werden können.
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Vom Code des Kapitals zu Experimentellem Pluralismus
Verantwortung in multinationalen Konzernen: Ein Beitrag zum Recht und politischer Ökonomie der globalen Unternehmung
Dieser Beitrag behandelt die normative Aushandlung von Unternehmensverantwortung in multinationalen Konzernen. Im Zentrum stehen dabei die Module des Privatrechts, Gesellschafts- und Vertragsrecht, welche juristische Personen „klonen“ und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Einheiten einer globalen Unternehmung in rechtlich autonome Entitäten fragmentieren. Er zeigt anhand des Beispiels einer kolumbianischen Kohlemine auf, wie sich gesellschaftliche Erwartungen und konzerninterne Praxen der Unternehmensverantwortung an der politischen Ökonomie der globalen Unternehmung orientieren, und so ihrer rechtlichen Fragmentierung entgegenlaufen. Der Hauptteil diskutiert die legislative Resonanz auf diese Erwartungs- und Gouvernanzstrukturen der Unternehmensverantwortung in Konzernen. Es wird aufgezeigt, wie sich in jüngeren Gesetzprojekten Ansätze einer rechtlichen Einheit der Verantwortung herausbilden, die sich an der polit-ökonomischen Realität der globalen Unternehmung orientieren.
The Code of Data Capital:
The global data economy has become an integral part of the global economy. It plays a fundamental role in issues of economic distribution and inequality, which has much to do with the legal arrangements and entitlements that shape it. Yet data and data-driven technologies are often conceptualized in terms that do not seem adequate to capture the role they play in global distribution, or which overlook the law as a key mechanism shaping distributional outcomes. Using a law and political economy approach, this article argues that conceiving of data as capital that is coded by legal mechanisms allows new ways of imagining alternative distributions of the value it generates in the global economy today. The article maps some of the legal entitlements that shape the global data economy and its distributive effects, as well as proposals for alternatives. It concludes that analyses of the distributive effects of the global data economy ought to take into account the fundamental roles that both law and technology play in shaping those effects.
The Distributive Impact of Third-Party Funding in Investment Arbitration
This article charters the emergence of third-part litigation funding (TPF) in international investment law. It shows how first national and later international legal service providers have litigated to create a favourable legal environment for the emergence of TFP. Legal victories in the national context where hard won and subject to judicial oversight and regulation. On the international level, however, TPF has been approached with a presumption of legality by arbitrators, in a context where few other actors can regulate it. This exacerbates the legal dynamics created by ‘arbitration without privity’, where the investor alone is granted procedural and substantive rights under investment law. TPF allow investors to affect the law strategically. Such developments can take place along the four attributes of priority, durability, universality, and convertibility that construct capital legally. Expanding these attributes creates concomitant obligations for host states. The presumption of legality adopted by arbitrators thus distributes capital from host states to foreign investors. The article ends with discussing why this dynamic is unlikely to change from within the regime.
Sport: The Great Equalizer?
Europaweit ist Sport männerdominiert, egal ob im Breiten- oder im Spitzensport. 69% aller Mitglieder von Sportvereinen in Europa sind männlich, ebenso wie 92% der Präsident_innen und 77% der Board-Member der nationalen Olympia Komitees. Geschlechterungleichheiten betreffen viele Aspekte der Welt des Sports, sei es die Vergabe von Führungs- oder Coaching Positionen, die Ausübung von Breiten- und Spitzensport oder die Art der Medienberichterstattung über Frauen- und Männersport und die Prävalenz von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dieser nach.satz beschäftigt sich mit Initiativen der Europäischen Kommission und des Europarates, die den Ursachen dieser Ungleichheiten auf den Grund gehen. Insbesondere die gemeinsame Initiative der beiden Institutionen “ALL IN: Towards gender balance in sport” liefert Vorschläge, wie man Ungleichheiten abbauen kann und welcher rechtliche Rahmen für eine geschlechtergerechte Sportwelt benötigt wird.
Strafrechtliche Einordnung der Tötung von „Haustyrannen“
In den vergangenen Jahren kommt es in Österreich regelmäßig zu Femiziden, von denen die meisten im sozialen Nahraum stattfinden. Doch schon bevor es dazu kommt, erleben die Opfer sowie deren Kinder häufig wiederkehrende Gewalt oder Drohungen. Wenn Betroffene keinen Ausweg aus dieser Bedrohung sehen und deshalb ihre Partner töten oder zu töten versuchen, ist im juristischen Diskurs von Haus- oder Familientyrannenfällen die Rede. Bei der strafrechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte stellen sich Fragen der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag sowie der Rechtfertigung, Entschuldigung und Strafzumessung. Dabei ist insb fraglich, ob Notwehr nach § 3 StGB in Betracht kommt sowie ob ein iSd rechtfertigenden Notstands angemessenes Mittel zur Verteidigung herangezogen wird. Im Rahmen des entschuldigenden Notstands gem § 10 StGB ist entscheidend, ob von einem rechtstreuen Menschen in der konkreten Situation ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen wäre. Mit diesen Problemen, die in Deutschland bereits den BGH als Höchstgericht beschäftigten, aber in der öst Judikatur und Literatur bisher wenig Beachtung gefunden haben, setzt sich dieser Beitrag auseinander.
Kelsen als Feindbild
Das Verfassungsjubiläum 2020 hat den Anteil Hans Kelsens an der Verfassungswerdung und damit die Bedeutung der Reinen Rechtslehre sowie des übrigen Werks von Kelsen in den Vordergrund gerückt. Seite heutige, insgesamt sehr positive, doch auch etwas verschwommene Wahrnehmung kann den Blick dafür trüben, wie sehr dieser Gelehrte sein Leben lang in scharfen Kontroversen stand. Der Aufsatz möchte diesen Konsens stören und das Bild Kelsens auch als „Feindbild“ zeichnen. Denn wie wenige andere Gelehrte wurde Kelsen von vielen Seiten – oft ganz persönlich – angegriffen und seine Lehre nach 1945 gar für die Untaten des NS Staates verantwortlich gemacht. Erst wenn sichtbar wird, wie das Werk Kelsens diesen Anfeindungen begegnet, können wir seine Bedeutung gänzlich würdigen.
Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht
Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut bedroht. Bei Kindern, die in Alleinerziehendenhaushalten leben, ist es sogar jedes zweite Kind. In Anbetracht dieser Zahlen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Tatsachen mit dem in Art 1 BVG Kinderrechte verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das gemäß seiner Ausgestaltung in allen Kindern betreffenden Angelegenheiten als Maßstab für das staatliche Handeln dient, stehen. Eben jenes Verhältnis ist Gegenstand der Untersuchung dieses Texts. Dafür werden die kinderspezifischen Schutz- und Fürsorgeverpflichtungen des Staates anhand des Beispiels Kinderarmut analysiert. Zudem werden Grundzüge der EU-Kindergarantie beleuchtet, die eine Chance für die verstärkte Anwendung der im BVG Kinderrechte enthaltenen sozialen Grundrechten darstellt.
Die gerichtliche Zuständigkeit bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht
Der vorliegende Beitrag widmet sich der Zuständigkeitsverteilung bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht. Die Besonderheit der Zuständigkeitsverteilung bei diesen Verfahren folgt dabei vor allem aus dem föderalistischen Aufbau der Vereinigten Staaten von Amerika selbst sowie dem Hinzutreten der indigenen Stämme, welche ebenfalls über eine eigenständige vom Bund und den Bundesstaaten unabhängige Gerichtsbarkeit verfügen.
Häusliche Gewalt
Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.