John Stuart Mill war ein führender Befürworter individueller Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im 19. Jahrhundert. Seine utilitaristische Philosophie betonte das Streben nach Glück und die Freiheit des Einzelnen von gesellschaftlichen Zwängen. Mill forderte eine Bildung, die individuelle Autonomie fördert, sowie einen schrittweisen Ausbau demokratischer Rechte. Er kritisierte die Tyrannei der Mehrheit und plädierte für Meinungsfreiheit und Pluralismus. Mills Hoffnung lag in einer gesellschaftlichen Transformation hin zu mehr Gleichheit und einem Ende der intrafamiliären Knechtschaft der Frau. Sein Werk "On Liberty" bleibt eine wichtige Grundlage für die Verteidigung individueller Rechte und Freiheiten in der modernen Gesellschaft.
John Stuart Mill der unbekannte Denker
SLAPPs und SLAPP-Back
SLAPPs – Strategic Lawsuits Against Public Participation, oder auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – verfolgen das Ziel, die Berichterstattung zu einem konkreten Thema oder einer Person zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen. Die Kläger:innen sind meist mächtige Private, staatliche Stellen oder der staatlichen Sphäre nahestehende Akteur:innen. Auf Beklagtenseite stehen in der Regel Journalist:innen, unabhängige Medien oder NGOs. Durch die angestrengte Prozessführung sind kritische Stimmen in ihren Ressourcen gebunden oder befürchten hohe Verfahrenskosten. Die rechtspolitische Debatte zum Umgang mit SLAPPs bewegt sich in einem grundrechtlichen Spannungsfeld. Dieses will der Beitrag beispielhaft anhand der Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, dem Persönlichkeitsschutz und dem Zugang zum Recht nachzeichnen. Mithilfe des dadurch abgesteckten Rahmens gilt es für Österreich auszuloten, ob es ergänzender Regelungen gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf.
Hacktivism
Die Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR zeigt, dass das Phänomen Hacktivism, welches computer hacking und politisch motivierten Protest fusioniert, den Schutz des Art 10 EMRK genießt, solange es sich in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, der demokratische Regeln und Ideale schützt. Wenn weder die EMRK noch ihre grundlegenden Werte in Frage gestellt werden, kann Hacktivism als Ausdruck von (virtuellem) politischen Protest zu einer freien politischen Debatte beitragen. Entsprechend dem Grundgedanken, dass Protest als Leitprinzip fungiert, um Demokratien weiterzuentwickeln, stellt Hacktivism somit keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft dar. Vielmehr kann es im Sinne des EGMR, der die EMRK als „lebendiges Instrument“ begreift, als Fortentwicklung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstanden werden. Hacktivism stünde somit im Einklang mit der Judikatur des EGMR, welche die EMRK unter Berücksichtigung auf den aktuellen Gegebenheiten auslegt, um den europäischen Menschenrechtsstandard laufend fortzuentwickeln.
Dürfen Medien Chatprotokolle von Politiker_innen veröffentlichen?
Entscheidungen des Presserats
Zu der im Titel gestellten aktuellen Frage gibt es zwei interessante medienethische Ent- scheidungen des Presserats, der Selbstkontrolleinrichtung für die österreichischen Printmedien. Die erste Entscheidung betrifft einen Artikel, in dem aus verschiedenen Chats und SMS von Mitgliedern der türkis-blauen Bundesregierung zitiert wurde. In den Chats kamen ua Absprachen zur Mindestpension und einem geplanten ORF-Gesetz vor.