Die Covid-19 Pandemie zeigt und verschärft geschlechterspezifische Ungleichheiten in der Gesellschaft. Diese offenbaren sich auch in systemrelevanten Berufen. In diesem Beitrag werden die Wahrnehmungen zur Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns sowie der „Tiroler Selbstisolation“ und der Zeit danach von 24 Eltern (22 Frauen*), die an einer medizinischen Universität arbeiteten, zusammengefasst und mit anderen empirischen Erhebungsergebnissen verglichen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass va das Thema „Ressourcen“ (fehlende und vorhandene) dominierte. Gewonnene Zeit mit Kindern wurde ebenso thematisiert wie die Schwierigkeiten Home-Office und Betreuung zu vereinen. Generell weisen die Ergebnisse darauf hin, dass in einer durch Unsicherheit geprägten Zeit, Politik, Recht und Arbeitgeber:innen einen flexiblen Rahmen ermöglichen sollten, der die Vereinbarkeit von systemrelevanter Berufstätigkeit mit Kinderbetreuung bewirkt und gleichzeitig Mehrfachbelastungen berücksichtigt.
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Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns der COVID-19-Pandemie
Grenzenloses Europa in Zeiten von Corona
Die Personenfreizügigkeit gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Nach der sogenannten „Migrationskrise“ 2015 ist Schengen nun wieder in Gefahr. Unter dem Schengen-Regime dürfen MS nur unter bestimmten Umständen und für streng begrenzte Zeiträume Grenzkontrollen einführen. Angesichts der Verbreitung des Coronavirus haben viele der MS Binnengrenzkontrollen und -schließungen sowie Reiseverbote mit der Begründung einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingeführt. Diese Handlungen stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die Grund- und Freizügigkeitsrechte des Einzelnen dar. Die Corona-bedingten Maßnahmen und ihre Recht- bzw Verhältnismäßigkeit werden in diesem Artikel kritisch analysiert und bewertet. Der Artikel zeigt, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, gerechtfertigt durch den Gesundheitsnotstand und kompensiert durch innovative Lösungen (zB „green lanes“), normalisiert wurde und Fragen über die Zukunft der europäischen Solidarität aufwirft.
Die UG-Novelle 2021
Die UG-Novelle 2021 bringt zahlreiche Änderungen im Organisations-, Studien- und Personalrecht öffentlicher Universitäten mit sich. Das Ausmaß der Beteiligung im Begutachtungsverfahren war groß, die geäußerte Kritik grundlegend. Am breitesten in der Öffentlichkeit diskutiert wurden die neu eingeführte Mindeststudienleistung, durch die „mehr Verbindlichkeit in das UG Einzug halten“ soll, sowie die Novellierung der Kettenvertragsregel. Im Schatten dieser Debatten wurde versucht, einige wesentliche Beschneidungen der Organisationsautonomie öffentlicher Universitäten an der kritischen Öffentlichkeit vorbeizuschleusen. Zahlreiche Vorschläge aus dem Ministerialentwurf wurden nicht in die Regierungsvorlage übernommen, sodass die Gesetzesänderung letztlich nicht verfassungswidrig erscheint. Der Beitrag verfolgt neben einer verfassungsrechtlichen Analyse den Ansatz, die Novelle in die Geschichte der Universitätsentwicklung der letzten Jahrzehnte einzuordnen und im bildungspolitischen Spektrum zu verorten.
Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe
2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.
Autonomie, Reproduktion und die Leihmutterschaft
Reproduktive Autonomie meint die Fähigkeit und Möglichkeit, die auf die Fortpflanzung bezogenen Belange selbst zu gestalten, im Licht eigener Wünsche und Werte. Was wir mit Blick auf unsere Kinderwünsche wollen dürfen, ist allerdings umstritten. Leihmutterschaft ist ein Verfahren, das für gewöhnlich Unbehagen auslöst und in vielen Ländern verboten ist. Die gängigen Argumente für ein absolutes Verbot sind aber wenig überzeugend. Dass Leihmutterschaft als Schauplatz besonderer Zumutungen gilt, schreibe ich denn auch weniger unüberwindbaren rechtlichen Hindernissen zu, als vielmehr der Tatsache, dass sie kulturell tief verankerte biologistische Konzepte von Mutterschaft herausfordert, und wie kein anderes Verfahren ihre soziale Konstruktion enthüllt.
Unterstützungsleistungen des Bundesheeres
Bis zu 20.000 hilfs- und schutzbedürftige Fremde täglich überschritten im Herbst 2015 die österreichische Grenze. Die damit einhergehenden Bilder überfüllter Bahnhöfe und der Zustände an den Grenzübergängen haben sich stark in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Von Anfang an erbrachte das Bundesheer Hilfeleistungen bei der Bewältigung der Situation. Diese umfassten neben der sicherheitspolizeilichen Assistenz Unterstützungsleistungen (wie etwa Transport-, Verpflegungs- und Pionierleistungen). Dieser Beitrag untersucht die Zulässigkeit dieser Unterstützungsleistungen, die das Bundesheer 2015 und 2016 am Höhepunkt der Migrationskrise an das Innenministerium geleistet hat.
„Ich muss insbesondere aus sicherheitspolizeilichen Gründen auf einer lückenlosen Erfassung aller jüdischen Mischlinge bestehen“
Der folgende Beitrag untersucht, wie die Begriffsdefinitionen der Nürnberger Gesetze, in denen geregelt war, wer als Jude und Jüdin galt, nach dem Anschluss in Österreich im Jahr 1938 bzw nach der Besetzung der Niederlande im Jahr 1940 in Gesetzen und Verordnung Eingang fanden. In diesem Kontext wird auf die Registrierung der Jüdinnen und Juden sowie auf die Erfassung der Mischlinge und Geltungsjuden- und jüdinnen eingegangen. Ein Fokus im Text liegt auf dem Personal im Anschluss-Kabinett in Österreich bzw in der Führungsriege im Reichskommissar Niederlande. Die Verwaltungsspitze in den Niederlanden bestand aus jenen Personen, die bereits bei der Vertreibung, Verfolgung und Deportation der Jüdinnen und Juden in Österreich eine tragende Rolle einnahmen und ihre Erfahrungen später in den Niederlanden einsetzen.
Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels
Vor kurzem vielleicht noch schwer vorstellbar, sind Grundrechte mittlerweile ein wirksamer Hebel im Kampf gegen den Klimawandel. Ist nach der Pandemie auch die Zeit für ein eigenständiges Grundrecht auf Klimaschutz gekommen? Damit wären die Schutzpflichten des Staates auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung klar festgeschrieben und der:m Einzelnen einklagbare Rechte einräumt. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zu aktuellen Ereignissen zum Klimaschutz und bereits erfolgreichen Klimaklagen vor Verfassungsgerichten bzw anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylverfahren
Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.
Freundschaft in Zeiten von COVID-19
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist die Reduktion von privaten Sozialkontakten wesentlicher Bestandteil der Strategien, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Allerdings muss bedacht werden, dass auch jene Sozialbeziehungen grundrechtlich geschützt sind, die sich außerhalb der Kernfamilie und der stabilen und monogamen Lebensgemeinschaft abspielen. Der vorliegende Beitrag skizziert, inwiefern Freundschaftsbeziehungen durch die Covid-19-Verordnungen eingeschränkt werden und welches Bild von Freundschaft hinter den einschlägigen Bestimmungen steht.