Die Personenfreizügigkeit gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Nach der sogenannten „Migrationskrise“ 2015 ist Schengen nun wieder in Gefahr. Unter dem Schengen-Regime dürfen MS nur unter bestimmten Umständen und für streng begrenzte Zeiträume Grenzkontrollen einführen. Angesichts der Verbreitung des Coronavirus haben viele der MS Binnengrenzkontrollen und -schließungen sowie Reiseverbote mit der Begründung einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingeführt. Diese Handlungen stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die Grund- und Freizügigkeitsrechte des Einzelnen dar. Die Corona-bedingten Maßnahmen und ihre Recht- bzw Verhältnismäßigkeit werden in diesem Artikel kritisch analysiert und bewertet. Der Artikel zeigt, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, gerechtfertigt durch den Gesundheitsnotstand und kompensiert durch innovative Lösungen (zB „green lanes“), normalisiert wurde und Fragen über die Zukunft der europäischen Solidarität aufwirft.
Fällt Schengen dem Virus zum Opfer?